Leider ist das Klischee vom „armen Künstler“ kein Klischee, sondern weit verbreitete Wirklichkeit. Die Einkommenssituation der Bildenden Künstlerinnen und Künstler in der Bundesrepublik Deutschland ist seit vielen Jahren prekär. Langzeitstudien zu Fragen des Einkommens aus künstlerischer Tätigkeit, der Ateliersituation, der sozialen Sicherung hinsichtlich Alter und Krankheit machen deutlich: 90% können von ihrer Arbeit nicht leben. Bildende Künstlerinnen und Künstler gehören einer hoch qualifizierten Berufsgruppe mit äußerst geringem Einkommen an. Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben eines Berufsverbandes, seinen Mitgliedern in Notsituationen beizustehen. Seit 1966 existiert deshalb der Sozialfonds des BBK Unterfranken als gemeinnütziger Verein.
Der Verein führt den Namen „Sozialfonds des Berufsverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Unterfranken e.V." und hat seinen Sitz in Würzburg. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke, insbesondere gemeinnützige und mildtätige Zwecke…..“
in Not geratene Künstlerinnen und Künstler und deren nächste Hinterbliebene |
junge Künstlerinnen und Künstler in den Jahren des Berufsanfangs |
Kunstprojekte des BBK-Unterfranken |
Kulturveranstaltungen des BBK-Unterfranken |
Der Sozialfonds bildet sein Vereinsvermögen aus einem durch die Mitgliederversammlung festgelegten Anteil der Mitgliederbeiträge und durch Spenden aus privater und öffentlicher Hand. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Alle Freunde der Bildenden Kunst, Privatpersonen wie auch Firmen und Institutionen können Fördermitglied im BBK Sozialfonds werden.
Über die Spendenzuwendungen wird eine Spendenquittung ausgestellt, die steuerlich anerkannt ist.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt | |
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für Privatpersonen | 100,00 € |
für Institutionen und Firmen | 200,00 € |
Fördernde Mitglieder des Sozialfonds erhalten eine Jahresgabe, die durch ein BBK Mitglied gestaltet wird.
Sie können die sozialen Aufgaben des BBK durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen.