Ausstellungsvergütung

„Kunst ist Arbeit, schafft Wert, ist Gewinn – jede Leistung ist ihr Geld wert.“

Auf der berufspolitischen Agenda des BBK steht seit geraumer Zeit ein Thema ganz oben: die Forderung nach der Vergütung von Leistungen im Zusammenhang mit Ausstellungen von Kunstwerken.

„ Zu vergüten ist die Leistung einer Ausstellung von Kunst und Kunstwerken im Sinne einer künstlerischen Darbietung, und für diese Leistung muss Geld gezahlt werden. Diese Zahlung wird Ausstellungsvergütung genannt.“ Wir sind der Meinung, dass eine künstlerische Leistung nicht umsonst, frei Haus geliefert werden kann. Lediglich eine Minderheit der bildenden Künstler*innen kann inzwischen vom Verkauf ihrer Werke oder von entsprechenden Aufträgen den Lebensunterhalt bestreiten. Deshalb ist überall dort, wo keine ausreichenden Werkverkäufe erzielt werden können, eine Vergütung für die vom Künstler erbrachte Leistung unerlässlich. Künstler*innen anderer Gattungen wie Musiker, Schriftsteller, Schauspieler z.B. werden für die öffentliche Darbietung ihrer Kunst bezahlt. Bildende Künstler*innen arbeiten erfahrungsgemäß umsonst. Diese Ungleichbehandlung künstlerischer Leistungen muss verändert werden. Um unseren Mitgliedern eine Argumentationshilfe an die Hand zu geben, hat der BBK „Leitlinien zur Vergütung von Leistungen Bildender Künstlerinnnen und Künstler im Rahmen von Ausstellungen“ veröffentlicht.

(erhältlich über BBK Bundesgeschäftsstelle, Mohrenstr. 63, 10117 Berlin, info@bbk-bundesverband.de)